Freitag, 25. November 2011

Österreich arbeitet weiter am Anti-Atomkurs

Mit zwei Rechtsgutachten wurde jetzt bestätigt, dass ein Importverbot von Atomstrom sowohl nach EU- als auch WTO-Recht (Welt Handel Organisation) möglich ist.

Nachdem zum 01.07.2011 festgelegt wurde, dass nur noch Strom importiert werden darf, dessen Herkunft nachweisbar ist. Der für Herbst 2011 geplante 2. Schritt ist noch nicht erreicht, doch ist mit den Gutachten ein wichtiges Stück Rechtssicherheit geschaffen worden.

Das wäre auch eine Möglichkeit für Deutschland ein deutliches Zeichen für seine Partner und Nachbarländer zu setzten. Denn je mehr Länder sich zu so einem Schritt entschließen, desto unwirtschaftlicher wird es ein Atomkraftwerk zu bauen – das heißt, wir müssen nicht dagegen kämpfen sondern der Markt würde das für uns regeln.

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