Wichtig zu kennen ist das deutsche und das Europäisches Bio-Siegel. Diese Bio-Siegel kennzeichnen die Produkte, die mindestens den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen.
Darüber hinaus gibt es private Label, die erweiterte, teilweise strengere Anforderungen stellen (mehr dazu in einem weiteren Beitrag).
Demnach dürfen mit dem Siegel gekennzeichnete Lebensmittel
- nicht zur Konservierung ionisierender Strahlung ausgesetzt werden,
- nicht durch und mit gentechnisch veränderte/n Organismen erzeugt werden,
- nicht mit Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und
- nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden,
- jedoch bis zu 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten – das aber nur auf in der Verordnung im Anhang VI c gelistete Rohstoffe begrenzt
- die Verwendung von Zusatz- und Hilfsstoffen bei verarbeiteten Produkten ist stark (durch Anhang VI a und b) eingegrenzt - Geschmacksverstärker, künstliche Aromen und Farbstoffe sind ebenso wie Emulgatoren nicht erlaubt
- die Einfuhr von Rohwaren und Produkten aus Drittländern ist geregelt und wird streng, chargenbezogen kontrolliert
- die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist verboten
- Fruchtfolgen (Zwei-, Drei- und Vierfelderwirtschaft) abwechslungsreich zu gestalten,
- Tiere artgerecht zu halten und
- mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern zu füttern