Montag, 25. Juli 2011

Wie kann ich mich vor Bisphenol A schützen?

Hier einige Tipps der Verbraucherzentrale:

Vorsorglich sollte auf die Verwendung von Gegenständen aus Polycarbonat verzichtet werden. Die Ziffer "07" und das Kürzel "PC" oder "O" im Recyclingcode weisen auf diesen Kunststoff hin – allerdings ist diese Kennzeichnung freiwillig. Alternativ können Flaschen aus Glas oder anderen Kunststoffmaterialien, z.B. Polypropylen (Ziffer "05", Kürzel "PP") verwendet werden. Produkte von Herstellern, die bereits seit längerer Zeit freiwillig auf die Verwendung von BPA verzichten, sind an der Kennzeichnung "bpa-frei" oder "bpa-free" zu erkennen.

Falls nicht auf Flaschen und Gegenstände aus Polycarbonat verzichtet wird, ist zur Minimierung der Belastung mit BPA Folgendes zu beachten:
Verwendete Flaschen und Geschirr dürfen nicht beschädigt sein, d.h. keine Kratzspuren aufweisen
Lebensmittel sollen nicht in Kunststoffbehältern aus PC erhitzt werden, denn hierbei löst sich relativ viel BPA (vor allem beim Erhitzen in der Mikrowelle)
Lebensmittel im Topf erwärmen und danach in das gespülte Behältnisse füllen
Vor der Lagerung in Kunststoffbehältern aus PC die Lebensmittel gut abkühlen lassen.

"Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist es notwendig, Menschen vor der Belastung mit BPA zu schützen, so lange eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht auszuschließen ist" so eine Sprecherin der Verbraucherzentrale.