Sonntag, 4. August 2013

Weniger Lichtverschmutzung und zugleich Strom sparen

Seit 01. Juli 2013 gilt in Frankreich eine 2007 verabschiedete Regelung zur Vermeidung nächtlicher Lichtverschmutzung.

Von ein Uhr nachts bis sieben Uhr morgens ist es unter Strafe verboten leerstehende Gebäude zu beleuchten. Das gilt sowohl für das Licht in Büroräumen oder Schaufenstern als auch für das Anstrahlen der Fassaden. Wird länger gearbeitet, so muss spätestens eine Stunde nach Verlassen des letzten Mitarbeiters das Licht aus gehen. Die Strafe für eine Zuwiderhandlung beträgt bis zu 750€.
Natürlich gibt es wie immer Ausnahmen, zum Beispiel für touristische Zonen wie in Paris die Marken Boutiquen auf der Champs-Élysées. Der Eiffelturm fällt dagegen nicht unter die Ausnahme.
Das Umweltministeriums in Frankreich erhofft sich dadurch Einsparungen von 200 Millionen Euro, 250.000 Tonnen CO2 pro Jahr und zudem eine Verringerung der Lichtverschmutzung.

Aus meiner Sicht sind das kleine Einschnitte für den Bürger die aber deutlich die Umwelt und den Geldbeutel entlasten. Da könnten wir in Deutschland uns doch leicht anschließen.

Weitere Blogartikel:Lichtverschmutzung = Umweltverschmutzung